Katja Gaubatz Logopädie und Kommunikation begleitet die sprachliche und stimmliche Entwicklung mit individuellen, maßgeschneiderten logopädischen Behandlungen.

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Kostenübernahme

Unsere logopädischen Behandlungen können wir ausschließlich auf Verordnung des behandelnden Arztes oder der betreuenden Klinik durchführen. Dies gilt auch für Hausbesuche.

Die Kosten für eine logopädische Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen, ebenso von den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen müssen Zuzahlungen zu logopädischen Behandlungen nur dann geleistet werden, wenn das achtzehnte Lebensjahr vollendet ist. Wenn Sie zuzahlungspflichtig sind, beträgt Ihr Eigenanteil seit dem 01.01.2004 für alle erhaltenen Leistungen 10% der Gesamtkosten der Behandlung.

Darüber hinaus sind die LogopädInnen gesetzlich verpflichtet, von Patienten für jedes Rezept eine Gebühr von 10,00 € einzufordern. Diese Rezeptgebühr muss immer eingefordert werden - unabhängig von der verordneten Therapieanzahl.

Seit dem 01.01.2004 haben Sie die Möglichkeit, einen Befreiungsausweis nach neuem Recht zu beantragen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Angebote außerhalb rezeptpflichtiger logopädischer Leistungen finden Sie unter »Kommunikation, Lernen



Katja Gaubatz - Logopädie und Kommunikation, Rathausstraße 49, 65203 Wiesbaden